1. Geltung der Bedingungen
A.
Die Leistungen von Dienst- und Serviceleistung Krieger erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung oder, Auftragserteilung per E-Mail oder die Unterschrift einer beauftragten Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
B.
Alle Vereinbarungen, die zwischen der Dienst und Serviceleistung Krieger und dem Kunden (Auftraggeber) zwecks Ausführung eines Auftrages vertraglich getroffen werden, sind in die entsprechenden Formulare der Firma Dienst- und Serviceleistung Krieger schriftlich niederzulegen und von beiden Parteien zu unterzeichnen.
C.
Die Leistungen und Angebote von der Dienst- und Serviceleistung Krieger verstehen sich als Hilfestellung für Kunden oder deren Betreuung. Es jedoch deutlich auszuschließen, dass die Mitarbeiter oder Vertretungen der Dienst- und Serviceleistung Krieger pflegebezüglich ausgebildet sind oder sonstige medizinische Ausbildungen genossen haben.
D.
Im Falle eines materiellen Schadens von Eigentum des Kunden, der nachweisbar von einem Mitarbeiter der Dienst- und Serviceleistung Krieger verursacht worden ist, wird dieser Schaden von der entsprechenden Betriebshaftpflicht der Dienst- und Serviceleistung Krieger reguliert; eine Haftung wird jedoch nur für unter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit übernommen.
E.
Die Firma DSK und deren Mitarbeiter verpflichten sich die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und für den Erhalt des Inventar, Hausrates, Gebäude, Pflanzen und Tieren zu achten. Für leicht fahrlässig bzw. nichtverschuldete Schäden übernimmt die Firma DSK und deren Mitarbeiter keine Haftung. Durch Sorgfalt wird vielmehr versucht Schäden jeglicher Art zu vermeiden oder zu mindern. Weiterhin hat die Firma DSK und deren Mitarbeiter auf ungewöhnliche Vorkommnisse zu achten und diese auch an den weiterzuleiten (sofern Kontaktadresse bei DSK hinterlegt). Bei Gefahr für Hab und Gut ist die Firma DSK und deren Mitarbeiter die Polizei, Feuerwehr, oder Handwerkernotdienst (Einbruch, Brand, Rohrbruch etc.) einzuschalten. Die dabei entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt.
F.
Die Firma DSK und deren Mitarbeiter werden keinen anderen Personen Zutritt zu den anvertrauten Räumen gewähren. Nachschlüssel für die anvertrauten Räume dürfen und werden nicht angefertigt werden. Für den Verlust der erhaltenen Schlüssel kommt der Mitarbeiter der Firma DSK auf, ebenso für evtl. notwendige Schlossersatzkosten.
G.
Sollte eine Schlüsselabgabe nicht persönlich erfolgen, dann entfällt jegliche Haftung für die Schlüssel (z. B. bei Einwurf in den Briefkasten, Deponierung an einem vermeintlich sicheren Ort...). Zusätzliche Anfahrten können vereinbart werden. Die Kosten hierfür betragen 1€/km je Hin- und Rückfahrt + 20€ zzgl. gesetzl. MwSt.
H.
Wertsachen, Schmuck und Bargeld müssen verschlossen aufbewahrt werden oder/und unzugänglich sein (z.B. in einem abgeschlossenen Raum...), zur Absicherung für den/die BesitzerIn und für die Firma DSK und deren Mitarbeiter vor Schadensersatzleistungen die sonst evtl. nicht wiederlegt werden könnten, da bedingungsgemäß keine weiteren Personen Zugang haben und erhalten!
I.
Zugang zu den anvertrauten Räumen haben während Abwesenheit nur die Firma DSK und deren Mitarbeiter. Sollten nachträglich Änderungen bei Zutrittsberechtigen Personen auftreten, sind alle Vertragsparteien verpflichtet dies unverzüglich zu melden.
J.
In allen genannten Preisen (auch Grund- und Komfortpaket) sind 5km Anfahrtskosten je Anfahrt inkl. Im Luxuspaket sind 10km Anfahrtskosten je Anfahrt inkl. Alle darüber hinaus gefahrenen km werden mit 0,50€ (netto)berechnet. Als Ausgangspunkt werden die Büroräume zu Grunde gelegt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
A.
Die Angebote von Dienst- und Serviceleistung Krieger sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag für einfache Leistungen kann mündlich erfolgen. Weitere Vereinbarungen bzw. im Preis enthaltene Leistungen bedürfen der schriftlichen Form und sind vom Auftraggeber wahrheitsgemäß anzugeben. Für falsche und falschgemachte Angaben und deren daraus resultierenden Folgen übernimmt die Firma Dienst- und Serviceleistung Krieger keinerlei Haftung.
B.
Sonstige zusätzliche Leistungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
C.
Die Mitarbeiter oder deren Vertretungen ohne Vollmacht von der Dienst- und Serviceleistung Krieger sind nicht befugt, im nach hinein mündliche Neben-abreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
D.
Sollte ein gebuchter Termin der mündlich oder schriftlich gebucht und nicht mind. 7 Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber storniert werden, so fallen die Kosten in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers!
3. Preise
A.
Soweit nichts anderes angegeben, hält sich die Firma Dienst- und Serviceleistung Krieger an die in seinen Angebotenen enthaltenen Preise gebunden. Sondervereinbarungen ( Preiserhöhung od. Senkung, Rabatt oder ähnliches) sind ebenfalls schriftlich festzulegen. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung der Dienst- und Serviceleistung Krieger genannten Preise zzgl. der derzeitigen gültigen gesetzlichen MwSt.
4. Zahlungsbedingungen
A.
Zahlungen sind sofort nach Erbringung der Dienstleistung zu erbringen sofern nichts anderes vereinbart. Bei den Paketangeboten sind vor Dienstleistungs-antritt 75% der durch DSK errechneten Gesamtsumme zu entrichten. Die restlichen 25% sind innerhalb 10 Werktage nach Beendigung der Dienst-leistung fällig. Ein Rabatt/Barzahlungsrabatt wird nicht gewährt. Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum an die Kontover-bindung der Dienst- und Serviceleistung Krieger zu begleichen. Zahlungen gelten erst als an dem Tage geleistet, an welchem die Firma Dienst- und Serviceleistung Krieger über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung seitens des Kunden mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Zahlungen an Angestellte oder Reisevertreter sind nur gültig, wenn diese Vollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen haben. Ist der Kunde (Auftraggeber) mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig, und die Dienst- und Serviceleistung Krieger kann für die noch ausstehenden und darauf folgende (n) Leistung (en) unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Belieferung der Leistungen verlangen. Zahlungsverzug tritt 30 Tgae nach Rechnungsdatum (letzte Fälligkeit der Forderung DSK) ein (§ 286§).
5.Haftungsausschluss
A.
Dienst- und Serviceleistung Krieger haftet nicht für vom Auftraggeber falsch gemachter mündlicher und schriftlicher Angaben und daraus resultierenden Folgen. Die DSK haftet für sämtliche Dienstleistungen und etwaiger daraus resultierender Schäden an dem Eigentum der Auftraggeber grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.Schlussbestimmung
A.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein hat das keinen Einfluss auf den übrigen Inhalt und Bedingungen dieser allgemeinen Geschäftbedingungen; diese bleiben weiterhin in ihrer Gültigkeit bestehen. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame Klausel bzw. die gesetzliche Regelung ersetzt.
Stand: November 2004 Hamburg
Irrtümer und Änderungen vorbehalten!